Allgemeine Sicherheitsanweisungen und Informationen für Modelle
mit Verbrennerantrieb und Flugbetrieb
Dieses Modell ist kein Spielzeug. Es ist für Modellsportler erst
ab dem 14. Lebensjahr geeignet.
Sofern Sie nicht über ausreichende Kenntnisse im Umgang mit Funktionsmodellen verfügen, wenden Sie sich an einen erfahrenen Modellsportler oder an einen Modellbauclub.
Verwenden Sie das fertige Modell ausschließlich gemäß seiner vorgesehenen Bestimmung, wie im Begleitmagazin unter dem Kapitel „Bauanleitung“ erläutert.
Montieren Sie das Modell nur gemäß der Bauanleitung. Nehmen Sie Reparaturen nur unter Verwendung der empfohlenen originalen Bau- und Ersatzteile vor.
Beachten Sie beim Betrieb die Gebrauchsanleitung des Modellflugzeugs und auch die Gebrauchsanweisung anderweitig zur Anwendung kommender Komponenten (z.B. Funkfernsteuerungsanleitung und Motoranleitung).
Nehmen Sie das Gerät nicht in Betrieb, bis das Modell laut beiliegender Bauanleitung komplett montiert ist.
Sorgen Sie stets für die Betriebssicherheit Ihres Modells. Bedenken Sie, dass Sie als Halter und Benutzer für Ihr Modell verantwortlich sind!
Überprüfen Sie regelmäßig alle Schrauben auf festen Sitz! Fassen Sie niemals in sich bewegende Antriebsteile. Verletzungsgefahr!
Bitte kontrollieren Sie vor jedem Start, ob in der Nähe Modellflug betrieben wird, und stimmen Sie sich hinsichtlich der zu nutzenden Funk-Frequenzen mit den anderen Modellfliegern ab. Ein Großteil aller Unfälle ist die Folge von sogenannten Frequenz-Doppelbelegungen.
Als Halter eines ferngesteuerter Modellflugzeugs sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine
Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Tipp: Wenden Sie sich an einen Verein in Ihrer Nähe. Modellflieger, die in einem Verein sind, können oft eine günstige Gruppenversicherung abschließen.
Grundsätzlich sind bei der Inbetriebnahme von flugfähigen Modellflugzeugen sämtliche luftverkehrs- und sonstigen rechtlichen Bestimmungen sowie die Rechte Dritter (z. B. Grundstückseigentümer) zu beachten.
Insbesondere weisen wir auf das Luftverkehrsgesetz und die Luftverkehrsordnung hin. Möglicherweise hat auch Ihre örtlich zuständige Behörde weitere Vorschriften erlassen. Bitte erkundigen Sie sich bei der örtlich zuständigen Luftverkehrsbehörde und/oder einem Verein nach weiteren rechtlichen Hinweisen.
Allgemein gilt: Wenn Sie ein Grundstück als Startplatz nutzen, müssen Sie vorher das Einverständnis des Eigentümers einholen. In einer Entfernung von weniger als 1,5 km von Wohngebieten oder in einer Entfernung von weniger als 1,5 km von der Begrenzung von Flugplätzen ist der Modellflug grundsätzlich verboten (Für eine Genehmigung müssen Sie sich an die örtlich zuständige Luftverkehrsbehörde wenden).
Tipp: Wenden Sie sich an einen Verein in Ihrer Nähe und/oder an die zuständigen Behörden. Wertvolle Tipps und Hinweise gibt es auch unter www.modellflug-im-daec.de.
Diese Sicherheitshinweise sind als Aufforderung zu begreifen, sich verantwortungsbewusst zu verhalten. Sie beanspruchen nicht, vollständig zu sein. De Agostini übernimmt durch diese Hinweise keine Garantie für Schäden, die beim Betrieb des Modells entstehen und aus der Verantwortung des Halters oder Dritter resultieren.
Bei technischen Rückfragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice:
Telefon: 0049 (30) – 61 10 53 70, Fax: 0049 (30) – 61 10 53 71,
Mail: roterbaron@interabo.de